Corporate Security

Ganzheitliche Sicherheitslösungen für Unternehmen.

Für eine umfassende Bewältigung der latent vorherrschenden Risiken in Unternehmen, ist es erforderlich, Sicherheit in alle Prozesse zu implementieren. Unter dem Begriff Corporate Security wird ein ganzheitlicher Ansatz gewählt, der sicherheitsrelevante Aspekte im Sinne der Handlungsverantwortung der Geschäftsführung umsetzt. Die Notwendigkeit zur Implementierung eines solchen Systems im Unternehmen ergibt sich u. a. aus dem „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz“ (KonTraG). Das hierin geforderte System zur Risikovorsorge und -steuerung erfasst neben den Geschäftsrisiken insbesondere Risiken aus Kriminalität, technischen Defekten oder allgemeinen Risiken und geht somit über die bisherige Risikobetrachtung, z. B. der Wirtschaftsprüfer, hinaus.

Corporate Security gilt als Synonym für die ganzheitliche Betrachtung der Unternehmensprozesse unter Sicherheitsaspekten und basiert auf der Philosophie, dass Sicherheitskonzepte sich dynamisch der jeweiligen Gefährdungslage und Risikoentwicklung des Unternehmens anpassen müssen. In Verantwortung der Unternehmensleitung werden Kompetenz und Know-how als Sicherheitsarchitektur gebündelt, damit die notwendigen präventiven (Risikomanagement), operativen (Sicherheitsmanagement) und reaktiven (Krisenmanagement) Maßnahmen prozessorientiert umgesetzt werden. Corporate Security gewährleistet eine kontinuierliche Anpassung an die Geschäftsentwicklungen, sichert die Wettbewerbsfähigkeit und nimmt Einfluss auf Ratingkriterien bei der Kreditvergabe.


Der Schutz des Unternehmens und seiner Organe steht dabei im Mittelpunkt zur Verminderung von Organisationsverschulden, insbesondere durch den Schutz vor kriminellen Aktivitäten, z. B. durch Konkurrenten, Mitarbeiter und Dritte in Bezug auf

  • zivilrechtliche Schadenersatzansprüche,
  • öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme durch behördliche Verfügung (Polizei- und Ordnungsrecht, Umweltgesetze, Sozialgesetzbuch, Abgabenordnung),
  • strafrechtliche bzw. ordnungswidrigkeitenrechtliche Verfolgung.

Das Corporate Security Management unterteilt sich in drei homogene Bereiche, die prozessorientiert alle sicherheitsrelevanten Erfordernisse betrachten, bewerten, umsetzen bzw. revisionieren und damit die funktions- und handlungsfähige Sicherheits- und Krisenorganisation gewährleisten.

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