Glossar

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– SICHERHEIT VON A BIS Z

Im Glossar von Sicherheitexperte Uwe Gerstenberg können Sie viele sicherheitsrelevante Begriffe nachschlagen.
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Es gibt 3 Begriffe in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben F beginnen.
Family Security Office

Unter Family Security Office versteht man ein Sicherheitskonzept, welches auf den Schutz von Unternehmerfamilien ausgelegt ist. Das Konzept umfasst dabei drei zentrale Punkte: Den physischen Schutz von Personen, den Schutz des Eigentums und den Schutz der Reputation.

Bevor die Schutzmaßnahmen ergriffen werden, erfolgt eine Gefährdungsanalyse, die die aktuellen Risiken und Schwachstellen offenlegt. Die Ergebnisse fließen dann in einer Sicherheits- und Reputationsberatung mit ein. Somit kann ein individuelles Präventionskonzept erarbeitet werden, dass die Lebensqualität erhält und nicht beschneidet.

Im Falle einer akuten Bedrohungslage greift dann das persönliche Krisenmanagement.


Firewall

Bei einer Firewall handelt es sich um ein Sicherungssystem, das den Computer bzw. ganze Rechnernetzwerke vor unerwünschten Zugriffen von außen schützen soll. Die Firewall kann als Softwarekomponente Teil eines ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes sein und basiert auf Absender/Ziel und genutzten Diensten.

Die Software soll Regeln für die Netzwerkkommunikation festlegen und anwenden. Sie lernt dabei vom User selbst, welche aus dem Internet oder sonstigen Netzwerken stammenden Programme und Dienste Zugriff auf die Daten haben dürfen und in welchem Umfang. Denn meist entscheidet der User dies eigenhändig durch einen Klick, indem er den Zugriff durch einen Dienst oder ein Programm einmalig oder uneingeschränkt erlaubt.

So fungiert die Firewall als eine Art Türsteher, der nach festgelegten Regeln bestimmt, ob jemand in das Netzwerk eindringen darf oder nicht. Sämtliche Datenpakete, die durch die Firewall laufen, werden überprüft und entsprechend zugelassen, eingeschränkt oder abgewiesen. Die Regeln für diese Überprüfung können individuell festgelegt werden. So kann die Firewall unerlaubte Netzwerkzugriffe verhindern.

Man unterscheidet grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Firewalls:

  1. Personal Firewall: diese Software ist auf dem zu schützenden System selbst installiert. So ist sie beispielsweise auf einem Laptop installiert und schützt ausschließlich diesen vor unbefugten Zugriffen von außen. Man bezeichnet sie auch als Desktop-Firewall.
  2. Externe Firewall: die Software ist auf einem separaten Gerät installiert, das die einzelnen Netzwerkgeräte miteinander verbindet. Sie schützt also ein ganzes System. Der Schutz gilt jedoch nicht nur für den Zugriff von außen, sondern beschränkt auch den Zugriff zwischen den einzelnen Netzwerkgeräten. Diese Art nennt man auch Netzwerk- bzw. Hardware-Firewall.

Wenn keine Firewall vorhanden ist, ist der Computer bzw. das betreffende Netzwerk nicht vor Übergriffen geschützt. Das bedeutet, dass Fremde von außen Zugriff auf die Daten der Geräte erlangen und diese stehlen, löschen oder verändern könnten.


Flippermethode

Die Flippermethode hat mit dem namensverwandten TV-Delphin nichts zu tun, ist vielen aber dennoch aus dem Fernsehen bekannt. Einbrecher wenden diese Vorgehensweise bei Wohnungen an, deren Bewohner die Zugangstür unvorsichtigerweise unverschlossen lassen.

Bei einer Wohnungstür, die zwar ins Schloss gezogen aber nicht abgeschlossen wurde, reicht eine Kreditkarte oder ein anderer flacher, fester Gegenstand, um die Tür zu öffnen. Wird der Gegenstand auf Höhe des Schlosses in den Türspalt geschoben, wird die sogenannte Falle, welche normalerweise mit der Türklinke oder dem Schlüssel in die Tür bewegt wird, zurückgeschoben. Die Tür wird also geöffnet, ohne dass Einbruchschäden irgendeiner Art an der Tür entstehen.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass das einfache Verschließen der Tür ausreicht, um diese Vorgehensweise zu verhindern. Wer also seine Wohnungstür nur zuzieht und danach für längere Zeit nicht zu seiner Wohnung zurückkehrt verhält sich extrem fahrlässig und muss mit einer starken Kürzung der Versicherungsleistungen rechnen. Dasselbe gilt auch für auf Kipp gelassene Fenster bei Abwesenheit.

Dass der Schlüssel im Schloss zweimal umgedreht werden muss, steht so zwar nirgendwo geschrieben, doch die Versicherungen tendieren dazu, den vollen Schadensersatz nur zu leisten, wenn der Wohnungsbesitzer sein Möglichstes zum Schutz vor Einbruch getan hat. Da das bloß einmalige Umdrehen des Schlüssels vor Gericht durchaus als leichte Fahrlässigkeit gewertet werden kann, sollte die Tür also vorsichtshalber lieber zweimal verschlossen werden.