Glossar

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– SICHERHEIT VON A BIS Z

Im Glossar von Sicherheitexperte Uwe Gerstenberg können Sie viele sicherheitsrelevante Begriffe nachschlagen.
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Es gibt 7 Begriffe in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben P beginnen.
Panzerglas

Als Panzerglas wird umgangssprachlich das Verbund-Sicherheitsglas (kurz VSG) bezeichnet. Dieses zeichnet sich, im Gegensatz zu herkömmlichen Verglasungen, durch eine höhere Widerstandsfähigkeit gegen physische Einwirkungen aus. Neben dem Verbund-Sicherheitsglas gibt es noch zwei weitere Varianten des Sicherheitsglases: Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) und teilvorgespanntes Glas (TVG).

Die Widerstandsfähigkeit des Verbund-Sicherheitsglases ergibt sich aus der Konstruktion der Scheiben. Mindestens zwei Glasscheiben sind mit einer elastischen und reißfesten Kunststofffolie miteinander verbunden. Durch diese Folie bleibt die Scheibe bei einer Beschädigung, abhängig von der Anzahl der Schichten und der Wirkungsintensität, intakt und ein Glasdurchgriff ist nicht möglich.

Es gibt drei Kategorien, die sich wiederum in einzelne Widerstandsklassen unterteilen.

  • Durchwurfhemmung und Durchbruchhemmung:
    • Durchwurfhemmende Verglasungen weisen einen geprüften Widerstand gegen Wurfgeschosse (z.B. Steine) auf und werden in fünf Widerstandsklassen (P1A bis P5A) unterteilt.
    • Durchbruchhemmende Verglasungen zeichnen sich durch einen geprüften Widerstand gegen Schlagwerkzeuge (z.B. Hammer, Axt etc.) aus und teilen sich in drei Widerstandsklassen (P6B bis P8B) auf.
  • Durchschusshemmung:
    • Durchschusshemmende Verglasungen bieten einen genau definierten Widerstand gegen Schusswaffen. Bei diesen gibt es neun verschiedene Widerstandsklassen (BR1 bis BR7 und SG1 bis SG2).
  • Sprengwirkungshemmung:
    • Sprengwirkungshemmende Verglasungen bietet Schutz vor der Druckwelle einer Sprengung, dabei unterteilt sich der Widerstand in vier Klassen (ER1 bis ER4).


Passwort

Unter einem Passwort ist eine festgelegte Zeichenfolge zu verstehen, die in Verbindung mit einem Nutzernamen oder einer Nutzerkennzeichnung eine Authentifizierung der Identität des Nutzers darstellt. Neben der Identität können außerdem Berechtigungen der betreffenden Person überprüft werden. Meist handelt es sich dabei um Zugangsberechtigungen, aber auch Installationsberechtigungen und ähnliches können mit einem Passwort verknüpft werden.

Da Passwörter dazu gedacht sind, sensible Zugänge und Daten zu sichern, müssen Passwörter stets geheim gehalten werden. Um ein hohes Maß an Sicherheit gewähren zu können, sollte niemals dasselbe Passwort für mehrere Zugänge verwendet werden. Außerdem sollten die verschiedenen Passwörter regelmäßig geändert werden, um unberechtigten Zugriff zu vermeiden.

Beim Festlegen eines Passwortes empfiehlt es sich, eine Folge von mindestens 8 Zeichen festzulegen, die neben Buchstaben auch Zahlen und Sonderzeichen enthält. Je kryptischer das Passwort angelegt wird und je länger es ist, desto schwieriger wird es für Unbefugte, das Passwort zu knacken.

Viele User gehen mit ihren Passwörtern sehr leichtsinnig um. Aus Gründen der Bequemlichkeit und eines schlechten Gedächtnisses werden folgende Fehler immer wieder gemacht:

  • Dasselbe Password wird für viele verschiedene Accounts verwendet.
  • Die Passwörter werden nur einmal festgelegt und danach nie wieder geändert.
  • Die Passwörter werden auf einem Zettel oder in einem offenen Dokument notiert und können somit leicht eingesehen und gestohlen werden.
  • Die Passwörter werden zur einmaligen Nutzung an andere Personen weitergegeben, anschließend aber nicht geändert.

Gerade im Bereich des Online Bankings, aber auch Im Bereich der Kommunikation sollten Nutzer einen hohen Wert auf sichere Passwörter legen. Wer sich mehrere Passwörter nicht merken kann, sollte von entsprechenden Applikationen Gebrauch machen, die eine Verschlüsselung der Passwörter vornehmen und diese durch ein weiteres Passwort schützen. So muss der User sich nur ein einziges Passwort merken, kann seine sonstigen Passwörter aber vor fremden Augen schützen.


Patch

Das Wort „patch“ stammt aus dem Englischen und bezeichnet einen Flicken oder eine Nachbesserung. Im IT-Bereich spricht man von einem Patch, wenn in einer Software eine Sicherheitslücke entdeckt wird, die durch kleine Veränderungen im Programmcode geschlossen wird. Das Programm wird also an dieser Stelle „geflickt“.

Ihren Ursprung haben die Patches aus einer Zeit, in der Datenverarbeitung über sogenannte Lochkarten stattfand. Die Dateninhalte wurden über einen Lochcode verschlüsselt und von elektro-mechanischen Geräten erzeugt und gelesen. Fehler in den hier verarbeiteten Informationen wurden durch Abkleben mit tatsächlichen, physischen Flicken ausgebessert. Nachdem die Lochkarten-Technik durch Magnetbandtechnik abgelöst wurde und sich immer schneller entwickelte handelte es sich schnell nur noch um digital ausgebesserte Codes, doch der Begriff des Patch blieb.

Im weitesten Sinne kann in diesem Zusammenhang auch das Fehlen einer Funktion in einem Programm als Fehler betrachtet werden. Kleinere Funktionen werden teilweise ebenfalls mit Hilfe von Patches nachgerüstet. Dem normalen Verbraucher sind diese Patches als Updates bekannt, die Programme und Applikationen um Funktionen erweitern oder auch schmälern.

Wenn ein Patch dazu gedacht ist, Fehler im Quellcode des Programmes zu beheben, die ansonsten für Fehlfunktionen sorgen könnten, spricht man von einem „Bugfix“. Handelt es sich um eine sehr eilige Fehlerbehebung für ausführbare Programme bzw. Betriebssysteme, die aber keine neuen Funktionen bringt, spricht man von einem „Hotfix“.

Egal ob es sich um einen Patch für den Quellcode handelt, der nur einige geänderte Zeilen im Programmcode enthält, oder ob es sich um einen Patch für ein Binärprogramm handelt, der in der Regel eine ganze Datei durch eine neue Version ersetzt – kein Programm ist perfekt, wenn es aus der Entwicklung kommt. Denn oft offenbaren sich Fehlfunktionen erst in der tatsächlichen Anwendung, sodass die Programmierer auch auf das Feedback der Anwender angewiesen sind. Aber davon abgesehen versuchen Hacker konstant die Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen und die Entwicklung der Technik lässt Programme schnell veralten. Daher kommt keine gute Software ohne Patches aus.


Personen des öffentlichen Lebens

Personen des Öffentlichen Lebens sind Personen mit einem besonderen Bekanntheitsgrad. Durch die Einstufung als Person des öffentlichen Lebens wird das Recht auf Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild und die Zulässigkeit von Äußerungen in Berichterstattungen deutlich geändert.

Beschränkte Privatsphäre für Personen des öffentlichen Lebens
Da von diesen Personen ein öffentliches Interesse ausgeht, sind Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild deutlich eingeschränkt. Ein beliebtes Beispiel dafür sind zum Beispiel Schauspieler. Hier dürfen, im Rahmen von Berichterstattungen, auch Fotos von Schauspielern angefertigt werden, ohne dass sie dafür ihr Einverständnis geben. Hier legt man zu Grunde, dass von Schauspielern ein öffentliches Interesse ausgeht.

Auf Grund der hohen Bekanntheit und Medienpräsenz dieser Personen, gelten Sie in Sicherheitskreisen oft als besonders schutzbedürftig. Um den Schutz dieser Personen bestmöglich zu gewährleisten treten Private Sicherheitsdienste in Erscheinung. Hier können Personen des Öffentlichen Lebens ihre eigenen Sicherheitskräfte engagieren.

Rechtsbegriff: Person des öffentlichen Lebens
Der Begriff „Person des öffentlichen Lebens“ wird als unbestimmter Rechtsbegriff definiert. Er wird hierbei im deutschen, österreichischen und schweizerischen Zivilrecht angewendet. Geregelt werden in diesem Rechtsrahmen das Recht am eigenen Bild, die Privatsphäre und die Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung. Der Rechtsbegriff „Person des öffentlichen Lebens“ ist mit mehrdeutigen Inhalten versehen. Damit braucht die Rechtsanwendung eine klare Auslegung, da Ermessenspielraum innerhalb des Rechtsquelle gegeben ist.

Wie werde ich zur Person des öffentlichen Lebens?
In der Regel spricht man von einer Person des öffentlichen Lebens, wenn ein bestimmter Bekanntheitsgrad überschritten wird. Hierbei erstreckt sich die Bekanntheit nicht mehr auf die Leute, mit denen der Betreffende eine persönliche Bindung hat, wie zum Beispiel Beziehungen zum Freundeskreis oder der Familie und der Nachbarschaft. Entscheidend ist dabei nicht unbedingt die Reichweite der Bekanntheit für Personen des öffentlichen Lebens, sondern seine Interaktion mit der Gesellschaft. Auch im lokalen und regionalen Umfeld kann Jeder zur Person des öffentlichen Lebens werden, wenn seine Interaktion mit der Gesellschaft eine Bekanntheit erzeugt, die nicht durch seine gemeinen sozialen Beziehungen legitimiert wird.


Personenschutz

Als Personenschutz bezeichnet man die Gewährleistung der persönlichen Sicherheit einer schutzwürdigen Person vor Angriffen durch Dritte.

Der Dienst des Personenschutzes kommt hauptsächlich bei in der Öffentlichkeit stehenden Personen zum Einsatz, wie Politikern und Stars. Auch unmittelbar bedrohte Personen bekommen einen Leibwächter, auch Bodyguard genannt, zugeteilt.

Als bedroht geltende Personen gelten z.B. Menschen, die vor Gericht als Zeugen ausgesagt haben. Man redet dabei von Zeugenschutz. Je nach Fall wird die Person auch mit einer neuen Identität ausgestattet.

Es gibt drei Gefährdungsstufen, nach denen beurteilt wird, ob jemand auf Personenschutz angewiesen ist:

  1. Stufe eins bedeutet, dass die Person erheblich gefährdet und mit einem Anschlag jeder Zeit zu rechnen ist.
  2. Stufe zwei meint, dass die Person gefährdet und ein Anschlag nicht auszuschließen ist.
  3. Stufe drei heißt, dass eine Gefährdung der Person nicht auszuschließen ist.

Geschützt werden sollen die Personen vor Entführungen, Attentaten und Angriffen.

Die Tätigkeit als Leibwächter ist in Deutschland nicht als Beruf angesehen. Interessierte können aber privat an Fortbildungen teilnehmen. Private Dienste bieten auch Personenschutzmaßnahmen an und kommen bei Veranstaltungen zum Einsatz.


Plünderung

Der Begriff Plünderung meint den Diebstahl oder Raub von Besitz nach dem Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung. Nach und während Naturkatastrophen wie Stürmen oder Hochwassern, oder auch im Zuge von Kriegshandlungen, nutzen Plündernde dann folgende Umstände aus:

  • Gebäude wie Kauf- und Privathäuser, Grundstücke oder auch Autos haben Beschädigungen erlitten, weswegen Waren und Wertgegenstände darin für Marodeure leichter zugänglich sind
  • die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit eingesetzte Polizei ist zu dezimiert, um ihren Aufgaben nachzugehen, oder kann an entsprechende Orte von Plünderungen noch nicht gelangen

Der Begriff der Plünderung wird unter Umständen auch noch weiter gefasst. Auch fernab kriegerischer Akte und Katastrophen kann der Notstand von Geschädigten ausgenutzt werden, zum Beispiel bei und nach:

  • Pogromen,
  • Raubüberfällen,
  • Unfällen mit und ohne Todesfolge (Leichenfledderei).

Überfischung und unrechtes Abholzen von Wäldern zählen Naturschützer ebenfalls zu den Plünderungen. Im Strafrecht zählt die Plünderung zum schweren Landfriedensbruch.


Privater Sicherheitsdienst

Ein Privater Sicherheitsdienst, auch als privates Bewachungsgewerbe bezeichnet, ist ein Sicherheitsdienst, welcher vor allem im Auftrag von Unternehmen oder Personen des öffentlichen Lebens tätig wird. Die Einsatz- und Tätigkeitsfelder von Sicherheitsdiensten sind sehr unterschiedlich und umfangreich. Gängig sind jedoch folgende Bereiche:

  • Personenschutz
  • Werks- und Objektschutz
  • Mobiler Revier- und Streifendienst
  • S- bzw. U-Bahn-Bewachung
  • Veranstaltungsschutz
  • Sicherheitstechnik
  • Sicherheitsberatung
  • Geld- und Werttransport
  • (Krisen)Management-Dienste
  • Service-Dienste (z.B. Notruf oder Fahrdienst)
  • Detektei

Privater Sicherheitsdienst – nur mit Erlaubnispflicht
Ein privater Sicherheitsdienst kann nicht einfach gegründet werden. So gehören private Wach- und Sicherheitsdienste zu den erlaubnispflichtigen Gewerben und benötigen eine Behördliche Erlaubnis zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Geregelt wird das Bewachungsgewerbe innerhalb der Gewerbeordnung § 34a. Bei Konzessionsausstellung hin zum privaten Sicherheitsdienst muss die persönliche Befähigung und Zuverlässigkeit des Konzessionsinhabers gewährleistet sein. Des Weiteren sind Vorschriften und Befugnisse für private Sicherheitsdienste innerhalb der Gewerbeordnung für das Bewachungsgewerbe, beziehungsweise für den privaten Sicherheitsdienst, zu finden. Hierzu zählen auch die Punkte Ausweispflicht, Dienstkleidung, Waffengebrauch sowie die Haftpflicht.

Haftet ein Privater Sicherheitsdienst?
Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes führen lokale Arbeiten aus, für die der Arbeitgeber mit einer Schadensversicherung haftet. Versichert sind dabei nicht grobe Fahrlässigkeit und vorsätzlich begangene Schäden. Inkludiert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die fahrlässig durch das Sicherheitspersonal des privaten Sicherheitsdienstes begangen wurden. Hierbei deckt die Versicherung einzig die vereinbarten Haftungssummen, wobei Mindestversicherungssummen gemäß BewachV § 6 Haftpflichtversicherung geregelt sind:

  • Branchenorganisationen privater Sicherheitsdienste
  • BDGW: Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e.V
  • BDSW: Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V..