Glossar

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– SICHERHEIT VON A BIS Z

Im Glossar von Sicherheitexperte Uwe Gerstenberg können Sie viele sicherheitsrelevante Begriffe nachschlagen.
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Es gibt 3 Begriffe in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben V beginnen.
Versicherung

Eine Versicherung ist eine Institution, die in einem Schadensfall die Schadenssumme ihrer Versicherten begleicht. Ähnlich wie das Rentensystem funktionieren Versicherungen in Deutschland nach dem Kollektivprinzip. Manche Versicherungen, wie die gesetzliche Krankenversicherung, sind verpflichtend, andere können von Privatpersonen freiwillig abgeschlossen werden.

Das Kollektivprinzip bedeutet, dass viele Menschen regelmäßig einen zuvor bestimmten Geldbetrag an eine Kapitalsammelstelle, in diesem Falle eine Versicherung, zahlen. Diese tritt mit dem gesammelten Kapital für die Schadensfälle ihrer Mitglieder ein. Da die meisten Mitglieder die Leistungen der Versicherung nie oder nur sehr selten und zu kleineren Beträgen in Anspruch nehmen, als sie in der Summe einbezahlt haben, kann die Versicherung auch Schäden begleichen, die über die vom Versicherten eingezahlten Summen hinausgehen.

Viele Versicherungen berechnen für jeden Kunden einzeln, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie für ihn eintreten muss und macht daran den regelmäßigen Beitrag fest. Bei KFZ-Versicherungen starten die Autofahrer innerhalb ihrer Einordnung beispielsweise alle beim gleichen Beitrag. Mit jedem Schadensfall jedoch steigen sie Beiträge, da die Versicherung das Schadensrisiko nun höher einschätzt.

In Bezug auf Einbruch können Personen ihr Hab und Gut mit einer Hausratversicherung schützen. Diese übernimmt Schadensfälle, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch, oder Raub entstanden sind. Zusätzlich lassen auch Fahrräder sich über diese versichern und Elementarschäden, wie z.B. Überschwemmungen, können ebenfalls abgedeckt werden. Eine solche Versicherung ist sinnvoll, wenn jemand sein Hab und Gut nicht ohne finanzielle Probleme ersetzen könnte, weil er beispielsweise wertvollen Schmuck oder teure technische Anlagen in seinem Haus hat.


Videobewachung

Bei Videobewachung handelt es sich um die Beobachtung von Schauplätzen durch technische Hilfsmittel, sogenannten optisch-elektronische Einrichtungen. Der Einsatz dieser Technik erfolgt vorzugsweise im öffentlichen Raum, um kriminellen Handlungen präventiv entgegenzuwirken, oder diese nach ihrer Durchführung beweiskräftig aufzuklären. Bei einer solchen kriminellen Handlung kann es sich beispielsweise um einen Einbruch oder einen Überfall handeln.

Die Nutzung von Raumüberwachungsanlagen wird von einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen bestimmt. Dabei hängt der Einsatz der Technik vor allem davon ab, wer sie einzusetzen gedenkt. Grundsätzlich unterscheidet man hier zwischen privater und staatlicher Videoüberwachung.

Kassenräume von Banken und Sparkassen, die Zugänge von Casinos und Spielhallen und bestimmte Industrietechnische Anlagen stehen unter der gesetzlichen Verpflichtung, mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet zu sein. Die Überwachung sonstiger öffentlich zugänglicher Räume unterliegt strengen Auflagen, welche sicherstellen sollen, dass der Einsatz der Technik keinem anderen als dem Sicherheitszweck dient. Auf die Überwachung ist außerdem stets hinzuweisen.

Die staatliche Videoüberwachung wird meist von der Polizei genutzt und soll insbesondere bei Großveranstaltungen und an bekannten Brennpunkten für erhöhte Sicherheit sorgen. Doch auch hier regeln gesetzliche Vorgaben den Einsatz der Technik, um dem Datenschutzgesetz gerecht zu werden und die Entwicklung zu einem Überwachungsstaat zu verhindern.

In der privaten Videoüberwachung kann ein entsprechende Technik Teil der Alarmanlage sein und so eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Einbrecher haben. Da die Anschaffung einer Videoüberwachungsanlage nicht zu unterschätzende Kosten mit sich bringt, entscheiden viele sich für die Installation von Kameraattrappen. Beim Einsatz einer filmenden Anlage müssen jedoch strenge gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. So darf die Videoüberwachung beispielsweise ausschließlich Aufnahmen vom eigenen Grundstück beinhalten. Die Überwachung von Nachbargrundstücken, gemeinsamen Zugangswegen oder Einfahrten, und öffentlichen Räumen, zu denen auch Gehwege gehören, ist unter allen Umständen zu unterlassen, da ansonsten die Verletzung der Persönlichkeitsrechte Dritter vorliegt. Auch Attrappen sind unter diesen Vorschriften anzubringen, da Dritte (z.B. Nachbarn) nicht wissen können, dass es sich um solche handelt.


Vireale Sicherheit

Vireale Sicherheit ist die Gesamtbetrachtung aller modernen und aktuellen Risikofelder, denen Personen, Organisationen oder Unternehmen jederzeit ausgesetzt sind. Hierzu zählen die realen, also physischen und „greifbaren“ Risiken der Infrastruktur genauso wie virtuelle Risiken, die aus dem Umgang mit Daten, modernen Medien und Technologien entstehen sowie die grundsätzliche Abwehr von Reputationsschäden.

Herkömmliche Systeme, Konzepte und Definitionen in der Literatur als auch in der Praxis betrachten die Risikofelder autark und eindimensional. Vireale Sicherheit hingegen betrachtet sicherheitsrelevante Szenarien ganzheitlich und bewertet Prozesse. Somit liefert vireale Sicherheit Lösungen und Methoden zum Schutz von Personen, Werten, Informationen und Umwelt.